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WHG

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Flächen zum Lagern, Umschlagen und Abfüllen mit wassergefährdenden Stoffen eine stoffundurchlässige Beschichtung aufweisen.

Mit Gussasphalt-Deckschichten, können in diesem Zusammenhang und den gesetzlichen Normen entsprechend hohlraumfreie, flüssigkeitsundurchlässige und fugenlose Flächen hergestellt werden.

Wir sind von der DEKRA zertifizierter Fachbetrieb nach § 19 l Wasserhaushaltsgesetz

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